von FgSKW Redaktion | Montag, 19. Oktober 2020
Nein, es müssen lediglich Fortbildungsnachweise über mindestens 32 Unterrichtsstunden fachlicher Fortbildung nachgewiesen werden.Die Zusammensetzung ist beliebig. Danach wird das Zertifikat mit einer Laufzeit von drei Jahren ausgestellt. Detaillierte Informationen zur...
von FgSKW Redaktion | Montag, 19. Oktober 2020
Nein, die Zertifikate werden mit einer Gültigkeit von drei Jahren ausgegeben. Danach muss ein Fortbildungsnachweis über mindestens 32 Unterrichtsstunden fachlicher Fortbildung erbrachtwerden, um das Zertifikat mit einer erneuten Laufzeit von drei Jahren zu...
von FgSKW Redaktion | Montag, 19. Oktober 2020
Nein, bei Vorliegen der Fortbildungsnachweise erhält jede/r freiwillig registriertePflegeexperte/in ein neues FGSKW Zertifikat. Das alte Zertifikat des Weiterbildungsinstitutes behält seine Gültigkeit und bescheinigt somit weiterhin die Ausbildung zum PE SKW.
von FgSKW Redaktion | Montag, 19. Oktober 2020
Nein, die Re-Zertifizierung ist freiwillig und unabhängig von einer Mitgliedschaft in derFgSKW e.V.
von FgSKW Redaktion | Montag, 19. Oktober 2020
Die FgSKW e.V. prüft die Beantragung durch den Veranstalter, und vergibt entsprechende Fortbildungspunkte. Sie finden die Fortbildungstermine in unserem Kalender. Die Kalenderansicht können Sie nach Veranstaltungsort, Fortbildungspunkten etc. beliebig...