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den Verträgen welche die Details der
                                                                                   Versorgung, die Qualität und den
                                                                                   Preis regeln (nach § 127 Abs. 1 SGB V)
                                                                                   – bundesweit einheitlich und ver-
                                                                                   bindlich für alle Krankenkassen und
                                                                                   Leistungserbringer vorgeschaltet ist.
                        BVMed - Whitepaper
                        Hilfsmittelversorgung                                      BVMed-Ambulantexpertin Juliane

                        im Februar 2024                                            Pohl: „Wir sind uns in dem politischen
                                                                                   Ziel der stärkeren Ambulantisierung ei-
                                                                                   nig. Die Medizintechnik-Branche leistet
                        Ein Beitrag der BVMed-Mitglieder zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung
                        von Menschen mit Versorgungsbedarf in Deutschland - (auch) durch Einbeziehung   dazu einen großen Beitrag. Denn in vie-
                        von Hilfsmittel-/Medizinprodukte-Versorgungs-Expert:innen
                                                                                   len Versorgungsbereichen wurden in
                        In Zusammenarbeit mit Bettina Hertkorn-Ketterer, Kanzlei Hertkorn-Ketterer
                                                                                   den letzten Jahren immer bessere Mög-
                        1. Einleitung ........................................................................................................ 2
                         1.1 Gesundheitspolitische Rahmenbedingungen..................................................... 2   lichkeiten der ambulanten Therapie
                         1.2 Der Hilfsmittelmarkt / Markt für Versorgungen mit     entwickelt, beispielsweise Hilfsmittel
                         Medizinprodukten/Verbandmitteln ......................................................................... 3
                          1.2.1 Der Markt .................................................................................................... 3   zum Glukosemanagement oder zu
                          1.2.2. Versorgungsanspruch und Regelungen zur Leistungserbringung .............. 5   Infusionstherapien. Der medizintechni-
                        2. Erfordernisse zur Gestaltung einer effizienten ambulanten Versorgung ............. 7   sche Fortschritt ermöglicht hier den ge-
                         2.1 Einführung eines Anspruchs auf Therapieberatung und -management ............ 7
                         2.2 Ausrichtung der Leistungserbringung allein an der fachlichen Qualifikation /   wünschten Verbleib in der Häuslichkeit.
                         Einbindung aller qualifizierten Fachkräfte in der Versorgung .................................. 8   Jetzt müssen die tausende Pflegefach-
                         2.3 Ermöglichung von Kooperationen ...................................................................... 9
                         2.4 Instrumente, die die Vereinbarung einer auskömmlichen Vergütung   kräfte sowie die Versorgungsexpert:in-
                         ermöglichen, erhalten bzw. ergänzen. ................................................................... 10   nen der auf Homecare spezialisierten
                         2.5 Zugang zu Produkten ........................................................................................ 12
                          2.5.1 Definition des Hilfsmittelbegriffs ............................................................... 12   Unternehmen besser eingebunden
                          2.5.2 Aufnahme von Produkten ins Hilfsmittelverzeichnis................................. 13   werden, um diese Chancen besser zu
                          2.5.3 Dauer von Genehmigungsverfahren ......................................................... 14
                         2.6 Digitalisierung ................................................................................................... 14   nutzen – zum Wohle der Patient:innen.“
                          2.6.1 Beschleunigte Anbindung an die Telematikinfrastruktur / schnellere
                          Einführung der elektronischen Verordnung ....................................................... 14
                          2.6.2 Anbindung an die elektronische Patient:innenakte .................................. 15     Zum Hintergrund:
                         2.7 Entbürokratisierung .......................................................................................... 16
                        3. Zusammenfassung ......................................................................................... 17   Die Hilfsmittelversorgung umfasst
                                                                                   unter anderem Absauggeräte, Appli-
                                     ©FgSKW                                        kationshilfen für Infusions- und Er-
                                                                                   nährungsmanagement, Bandagen,
                                                                                   Blindenhilfsmittel, Einlagen, Gehhil-
                                                                                   fen, Hilfsmittel gegen Dekubitus,
              le durch Eignungskriterien, die in   stellung des Hilfsmittelbegriffs (keine   Hilfsmittel bei Tracheostoma und La-
              diesen Fällen allein auf die fachliche   Abhängigkeit der Hilfsmitteleigen-  ryngektomie, Hörhilfen, Inhalations-
              Qualifikation des im Rahmen der   schaft von der Frage, wer die Hilfs-  und Atemtherapiehilfen, Hilfsmittel
              Tätigkeit eingebundenen Leistungs-  mittel anwendet), durch den Abbau   zum Glukosemanagement, Inkonti-
              erbringers abstellen.             von bürokratischen Hemmnissen im   nenzhilfen (saugend und ableitend),
                                                Rahmen der Aufnahme von Produk-    Kommunikationshilfen, Hilfsmittel
            •  Verbesserung der Möglichkeiten zur   ten in das Hilfsmittelverzeichnis so-  zur Kompressionstherapie, Kranken-
              Kooperation zwischen Gesundheits-  wie durch schnellere Genehmigungs-  und Behindertenfahrzeuge, Messge-
              akteuren zum Nutzen der zu Versor-  verfahren für Betroffene.        räte für Körperzustände, Mobilitäts-
              genden, beispielsweise durch Er-                                     hilfen, Orthesen, Beinprothesen, Seh-
              möglichung von Selektivverträgen,   •  Nutzung der Chancen der Digitalisie-  hilfen, Sprechhilfen, Stehhilfen, Sto-
              welche die Versorgung von Menschen  rung durch die möglichst zeitnahe   maartikel, Orthopädische Maßschu-
              durch mehrere Akteure regeln.     Anbindung der Leistungserbringer   he, Therapeutische Bewegungsgerä-
                                                von Hilfsmitteln an die Telematikin-  te, Toilettenhilfen, Haarersatz, Epithe-
            •  Erhaltung bzw. Ergänzung der Instru-  frastruktur, durch eine beschleunigte   sen, Augen- bzw. Brust- oder Armpro-
              mente, die die Vereinbarung einer   Einführung der elektronischen Ver-  thesen sowie Pflegehilfsmittel.
              auskömmlichen Vergütung bewirken   ordnung in diesem Versorgungs-
              (Vertragssystem § 127 SGB V i. d.   bereich, durch klare Vorgaben zur
              aktuellen Fassung) sowie eine resili-  Ausgabe benötigter Berufsausweise
              ente und nachhaltige Finanzierung   und Komponenten zur Authentifizie-
              des ambulanten Settings über einen   rung der Leistungserbringer sowie
              nationalen Pakt zur nachhaltigen Fi-  durch Erteilung von Zugriffsrechten
              nanzierung des Gesundheitswesens.  der Leistungserbringer auf die elek-            Juliane Pohl
                                                tronische Patientenakte (ePA).                   Leiterin Referat
           Bild: BVMed  •  Erleichterung des Zugangs der Be-  •  Entbürokratisierung durch die Ein-  Ambulante Gesundheitsversorgung
              troffenen zu benötigten Hilfsmitteln
                                                führung eines Rahmenvertrages, der
              und Medizinprodukten durch Klar-
                                                                                  pohl@bvmed.de
            Aktuell                                                                                Nr. 94 · 04/2024  35
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