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den Verträgen welche die Details der
Versorgung, die Qualität und den
Preis regeln (nach § 127 Abs. 1 SGB V)
– bundesweit einheitlich und ver-
bindlich für alle Krankenkassen und
Leistungserbringer vorgeschaltet ist.
BVMed - Whitepaper
Hilfsmittelversorgung BVMed-Ambulantexpertin Juliane
im Februar 2024 Pohl: „Wir sind uns in dem politischen
Ziel der stärkeren Ambulantisierung ei-
nig. Die Medizintechnik-Branche leistet
Ein Beitrag der BVMed-Mitglieder zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung
von Menschen mit Versorgungsbedarf in Deutschland - (auch) durch Einbeziehung dazu einen großen Beitrag. Denn in vie-
von Hilfsmittel-/Medizinprodukte-Versorgungs-Expert:innen
len Versorgungsbereichen wurden in
In Zusammenarbeit mit Bettina Hertkorn-Ketterer, Kanzlei Hertkorn-Ketterer
den letzten Jahren immer bessere Mög-
1. Einleitung ........................................................................................................ 2
1.1 Gesundheitspolitische Rahmenbedingungen..................................................... 2 lichkeiten der ambulanten Therapie
1.2 Der Hilfsmittelmarkt / Markt für Versorgungen mit entwickelt, beispielsweise Hilfsmittel
Medizinprodukten/Verbandmitteln ......................................................................... 3
1.2.1 Der Markt .................................................................................................... 3 zum Glukosemanagement oder zu
1.2.2. Versorgungsanspruch und Regelungen zur Leistungserbringung .............. 5 Infusionstherapien. Der medizintechni-
2. Erfordernisse zur Gestaltung einer effizienten ambulanten Versorgung ............. 7 sche Fortschritt ermöglicht hier den ge-
2.1 Einführung eines Anspruchs auf Therapieberatung und -management ............ 7
2.2 Ausrichtung der Leistungserbringung allein an der fachlichen Qualifikation / wünschten Verbleib in der Häuslichkeit.
Einbindung aller qualifizierten Fachkräfte in der Versorgung .................................. 8 Jetzt müssen die tausende Pflegefach-
2.3 Ermöglichung von Kooperationen ...................................................................... 9
2.4 Instrumente, die die Vereinbarung einer auskömmlichen Vergütung kräfte sowie die Versorgungsexpert:in-
ermöglichen, erhalten bzw. ergänzen. ................................................................... 10 nen der auf Homecare spezialisierten
2.5 Zugang zu Produkten ........................................................................................ 12
2.5.1 Definition des Hilfsmittelbegriffs ............................................................... 12 Unternehmen besser eingebunden
2.5.2 Aufnahme von Produkten ins Hilfsmittelverzeichnis................................. 13 werden, um diese Chancen besser zu
2.5.3 Dauer von Genehmigungsverfahren ......................................................... 14
2.6 Digitalisierung ................................................................................................... 14 nutzen – zum Wohle der Patient:innen.“
2.6.1 Beschleunigte Anbindung an die Telematikinfrastruktur / schnellere
Einführung der elektronischen Verordnung ....................................................... 14
2.6.2 Anbindung an die elektronische Patient:innenakte .................................. 15 Zum Hintergrund:
2.7 Entbürokratisierung .......................................................................................... 16
3. Zusammenfassung ......................................................................................... 17 Die Hilfsmittelversorgung umfasst
unter anderem Absauggeräte, Appli-
©FgSKW kationshilfen für Infusions- und Er-
nährungsmanagement, Bandagen,
Blindenhilfsmittel, Einlagen, Gehhil-
fen, Hilfsmittel gegen Dekubitus,
le durch Eignungskriterien, die in stellung des Hilfsmittelbegriffs (keine Hilfsmittel bei Tracheostoma und La-
diesen Fällen allein auf die fachliche Abhängigkeit der Hilfsmitteleigen- ryngektomie, Hörhilfen, Inhalations-
Qualifikation des im Rahmen der schaft von der Frage, wer die Hilfs- und Atemtherapiehilfen, Hilfsmittel
Tätigkeit eingebundenen Leistungs- mittel anwendet), durch den Abbau zum Glukosemanagement, Inkonti-
erbringers abstellen. von bürokratischen Hemmnissen im nenzhilfen (saugend und ableitend),
Rahmen der Aufnahme von Produk- Kommunikationshilfen, Hilfsmittel
• Verbesserung der Möglichkeiten zur ten in das Hilfsmittelverzeichnis so- zur Kompressionstherapie, Kranken-
Kooperation zwischen Gesundheits- wie durch schnellere Genehmigungs- und Behindertenfahrzeuge, Messge-
akteuren zum Nutzen der zu Versor- verfahren für Betroffene. räte für Körperzustände, Mobilitäts-
genden, beispielsweise durch Er- hilfen, Orthesen, Beinprothesen, Seh-
möglichung von Selektivverträgen, • Nutzung der Chancen der Digitalisie- hilfen, Sprechhilfen, Stehhilfen, Sto-
welche die Versorgung von Menschen rung durch die möglichst zeitnahe maartikel, Orthopädische Maßschu-
durch mehrere Akteure regeln. Anbindung der Leistungserbringer he, Therapeutische Bewegungsgerä-
von Hilfsmitteln an die Telematikin- te, Toilettenhilfen, Haarersatz, Epithe-
• Erhaltung bzw. Ergänzung der Instru- frastruktur, durch eine beschleunigte sen, Augen- bzw. Brust- oder Armpro-
mente, die die Vereinbarung einer Einführung der elektronischen Ver- thesen sowie Pflegehilfsmittel.
auskömmlichen Vergütung bewirken ordnung in diesem Versorgungs-
(Vertragssystem § 127 SGB V i. d. bereich, durch klare Vorgaben zur
aktuellen Fassung) sowie eine resili- Ausgabe benötigter Berufsausweise
ente und nachhaltige Finanzierung und Komponenten zur Authentifizie-
des ambulanten Settings über einen rung der Leistungserbringer sowie
nationalen Pakt zur nachhaltigen Fi- durch Erteilung von Zugriffsrechten
nanzierung des Gesundheitswesens. der Leistungserbringer auf die elek- Juliane Pohl
tronische Patientenakte (ePA). Leiterin Referat
Bild: BVMed • Erleichterung des Zugangs der Be- • Entbürokratisierung durch die Ein- Ambulante Gesundheitsversorgung
troffenen zu benötigten Hilfsmitteln
führung eines Rahmenvertrages, der
und Medizinprodukten durch Klar-
pohl@bvmed.de
Aktuell Nr. 94 · 04/2024 35