Page 37 - MagSI Magazin Nr. 85_2021
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Personen im engeren Tätigkeitsumfeld,  versichert anzusehen. Ist die Essensein-  Bei der Prüfung der Voraussetzungen
            Anzahl der üblichen Personenkontakte,  nahme in einer Kantine jedoch aus be-  eines Arbeitsunfalls ist aber stets zu be-
            geringe Infektionszahlen außerhalb des  trieblichen Gründen zwingend erfor-  rücksichtigen, ob im maßgeblichen
            versicherten Umfeldes, räumliche Ge-  derlich oder unvermeidlich und  Zeitpunkt Kontakt zu anderen Index-
            gebenheiten wie Belüftungssituation  befördern die Gegebenheiten (z. B.  personen in nicht versicherten Lebens-
            und Temperatur eine entscheidende  Raumgröße und –höhe, Lüftung, Ab-  bereichen (z. B. Familie, Freizeit oder Ur-
            Rolle.                             standsmöglichkeiten) eine Infektion  laub) bestanden hat.
                                               mit SARS-CoV-2, kann ausnahmsweise
            Hat der Kontakt mit einer Indexperson  Versicherungsschutz bestehen.  Im Ergebnis ist in jedem Einzelfall eine
            auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem                                   Abwägung erforderlich, bei der alle
            Heimweg stattgefunden und ist in der  Ähnliches gilt für die Unterbringung in  Aspekte, die für oder gegen eine
            Folge eine COVID-19-Erkrankung auf-  Gemeinschaftsunterkünften. Nur wenn  Verursachung der COVID-19-Erkran-
            getreten, kann unter den aufgeführten  diese Art der Unterbringung Teil des  kung durch die versicherte Tätigkeit
            Bedingungen ebenfalls ein Arbeitsun-  unternehmerischen, wirtschaftlichen  sprechen, zu berücksichtigen sind.
            fall vorliegen. Insbesondere ist hier an  Konzeptes ist und sich daraus eine be-  Nur die Infektion, die infolge der versi-
            vom Unternehmen organisierte Grup-  sondere Infektionsgefahr ergibt,  cherten Tätigkeit eingetreten ist, erfüllt
            penbeförderung oder Fahrgemein-    kommt eine Anerkennung als Arbeits-  die gesetzlichen Voraussetzungen eines
            schaften von Versicherten zu denken.  unfall überhaupt in Frage. Die Infekti-  Arbeitsunfalles.
            In eng begrenzten Ausnahmefällen   onsgefahr muss dabei über das übliche
            kann auch eine Infektion in Kantinen  Maß hinausgehen und durch die Eigen-  Elke Biesel
            als Arbeitsunfall anerkannt werden.  heiten der Unterkunft (z. B. Mehrbett-  Stv. Pressesprecherin
                                               zimmer, Gemeinschaftswaschräume    Tel.: +49 30 13001-1411
            Grundsätzlich ist der Aufenthalt dort als  und –küchen, Lüftungsverhältnisse) be-  E-Mail: presse@dguv.de
            eigenwirtschaftlich und mithin nicht  günstigt werden.                www.dguv.de








                                     ©FgSKW





         Irrigation mit geringer Wassermenge neu gedacht!






         Die Darmirrigation mit geringer Wassermenge
         ist eine Möglichkeit, um die Lebensqualität
         von Menschen zu verbessern, die unter
         Darmbeschwerden wie z. B. Stuhlschmieren,                                            ´  Einfach zu verwenden
         inkompletter Stuhlentleerung oder dem tiefen                                         ´
                                                                                                 L
         anterioren Resektionssyndrom (LARS) leiden.                                             eicht zu bedienen
                                                                                              ´  asst in den Alltag
                                                                                                 P
         Anwenderrückmeldungen zeigen, dass bereits der
         Inhalt von 160 ml bei diesen Indikationen einen
         ausreichenden Stimulus im Enddarmbereich setzt.

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