Page 37 - MagSI Magazin Nr. 85_2021
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Personen im engeren Tätigkeitsumfeld, versichert anzusehen. Ist die Essensein- Bei der Prüfung der Voraussetzungen
Anzahl der üblichen Personenkontakte, nahme in einer Kantine jedoch aus be- eines Arbeitsunfalls ist aber stets zu be-
geringe Infektionszahlen außerhalb des trieblichen Gründen zwingend erfor- rücksichtigen, ob im maßgeblichen
versicherten Umfeldes, räumliche Ge- derlich oder unvermeidlich und Zeitpunkt Kontakt zu anderen Index-
gebenheiten wie Belüftungssituation befördern die Gegebenheiten (z. B. personen in nicht versicherten Lebens-
und Temperatur eine entscheidende Raumgröße und –höhe, Lüftung, Ab- bereichen (z. B. Familie, Freizeit oder Ur-
Rolle. standsmöglichkeiten) eine Infektion laub) bestanden hat.
mit SARS-CoV-2, kann ausnahmsweise
Hat der Kontakt mit einer Indexperson Versicherungsschutz bestehen. Im Ergebnis ist in jedem Einzelfall eine
auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Abwägung erforderlich, bei der alle
Heimweg stattgefunden und ist in der Ähnliches gilt für die Unterbringung in Aspekte, die für oder gegen eine
Folge eine COVID-19-Erkrankung auf- Gemeinschaftsunterkünften. Nur wenn Verursachung der COVID-19-Erkran-
getreten, kann unter den aufgeführten diese Art der Unterbringung Teil des kung durch die versicherte Tätigkeit
Bedingungen ebenfalls ein Arbeitsun- unternehmerischen, wirtschaftlichen sprechen, zu berücksichtigen sind.
fall vorliegen. Insbesondere ist hier an Konzeptes ist und sich daraus eine be- Nur die Infektion, die infolge der versi-
vom Unternehmen organisierte Grup- sondere Infektionsgefahr ergibt, cherten Tätigkeit eingetreten ist, erfüllt
penbeförderung oder Fahrgemein- kommt eine Anerkennung als Arbeits- die gesetzlichen Voraussetzungen eines
schaften von Versicherten zu denken. unfall überhaupt in Frage. Die Infekti- Arbeitsunfalles.
In eng begrenzten Ausnahmefällen onsgefahr muss dabei über das übliche
kann auch eine Infektion in Kantinen Maß hinausgehen und durch die Eigen- Elke Biesel
als Arbeitsunfall anerkannt werden. heiten der Unterkunft (z. B. Mehrbett- Stv. Pressesprecherin
zimmer, Gemeinschaftswaschräume Tel.: +49 30 13001-1411
Grundsätzlich ist der Aufenthalt dort als und –küchen, Lüftungsverhältnisse) be- E-Mail: presse@dguv.de
eigenwirtschaftlich und mithin nicht günstigt werden. www.dguv.de
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Die Darmirrigation mit geringer Wassermenge
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Darmbeschwerden wie z. B. Stuhlschmieren, ´ Einfach zu verwenden
inkompletter Stuhlentleerung oder dem tiefen ´
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anterioren Resektionssyndrom (LARS) leiden. eicht zu bedienen
´ asst in den Alltag
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Anwenderrückmeldungen zeigen, dass bereits der
Inhalt von 160 ml bei diesen Indikationen einen
ausreichenden Stimulus im Enddarmbereich setzt.
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