Page 36 - MagSI Magazin Nr. 85_2021
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COVID-19










        Eine COVID-19-Erkrankung kann grundsätzlich einen Versicherungsfall der
        gesetzlichen Unfallversicherung darstellen. Unter den nachfolgend aufgeführten
        Voraussetzungen ist die Erkrankung als Berufskrankheit oder als Arbeitsunfall zu
        werten.




          COVID-19 als Berufskrankheit    mit infizierten Personen an. Diese müs-  schäftigung, (Hoch-)Schulbesuch, Aus-
                                          sen bestimmungsgemäß mit unmittel-  übung bestimmter Ehrenämter, Hilfe-
             on der Nummer 3101 der Berufs-  barem Körperkontakt (z. B. Tätigkeiten  leistung bei Unglücksfällen o. a.) zu-
             krankheitenliste werden Perso-  des Friseurhandwerks) oder mit ge-  rückzuführen ist.
        Vnen erfasst, die infolge ihrer Tä-  sichtsnahen Tätigkeiten (z. B. kosmeti-
        tigkeit im Gesundheitsdienst, in der  schen Behandlungen) verbunden sein.  In diesem Rahmen muss ein intensiver
        Wohlfahrtspflege oder in einem Labo-                                 Kontakt mit einer infektiösen Person
        ratorium mit dem Coronavirus SARS-  Darüber hinaus gibt es bislang keine  ("Indexperson") nachweislich stattge-
        CoV-2 infiziert werden und deshalb an  wissenschaftlich gesicherten Hinweise  funden haben und spätestens inner-
        COVID-19 erkranken. Gleiches gilt für  darauf, dass bestimmte Berufsgruppen  halb von zwei Wochen nach dem Kon-
        Personengruppen, die bei ihrer versi-  wie z. B. Kassiererinnen und Kassierer  takt die Erkrankung eingetreten bzw.
        cherten Tätigkeit der Infektionsgefahr  oder Beschäftigte im öffentlichen Nah-  der Nachweis der Ansteckung erfolgt
                                          verkehr bei ihren Tätigkeiten einem ver-
                                                                             sein.
        in einem ähnlichen Maße besonders ©FgSKW
        ausgesetzt waren.                 gleichbar erhöhten Infektionsrisiko aus-
                                          gesetzt sind.                      Die Intensität des Kontaktes bemisst
        Zum Gesundheitsdienst zählen z. B.                                   sich dabei vornehmlich nach der Dauer
        Krankenhäuser, Arztpraxen, Apotheken,  Eine Anerkennung als Berufskrankheit  und der örtlichen Nähe.                    Irrigation mit geringer Wassermenge neu gedacht!
        Physiotherapieeinrichtungen, Kranken-  setzt weiterhin voraus, dass nach einer
        transporte, Rettungsdienste oder Pfle-  Infektion mindestens geringfügige kli-  Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel
        gedienstleistungen.               nische Symptome auftreten. Treten erst  vom 20. August 2020 geht von einer
                                          später Gesundheitsschäden auf, die als  Kontaktdauer von mindestens 15 Minu-
        Einrichtungen der Wohlfahrtspflege  Folge der Infektion anzusehen sind,  ten bei einer räumlichen Entfernung            Die Darmirrigation mit geringer Wassermenge
        sind vor allem solche der Kinder-, Ju-  kann eine Berufskrankheit ab diesem  von weniger als eineinhalb bis zwei        ist eine Möglichkeit, um die Lebensqualität
        gend-, Familien und Altenhilfe sowie  Zeitpunkt anerkannt werden.    Metern aus. Im Einzelfall kann auch ein            von Menschen zu verbessern, die unter
        zur Hilfe für behinderte oder psychisch                              zeitlich kürzerer Kontakt ausreichen,              Darmbeschwerden wie z. B. Stuhlschmieren,                                            ´  Einfach zu verwenden
        erkrankte Menschen oder Menschen  Ein gemeinsames Merkblatt von DGUV  wenn es sich um eine besonders                    inkompletter Stuhlentleerung oder dem tiefen
                                                                                                                                                                                                                        L
        in besonderen sozialen Situationen  und der Deutschen Vereinigung für In-  intensive Begegnung gehandelt hat.           anterioren Resektionssyndrom (LARS) leiden.                                          ´  eicht zu bedienen
        (z. B. Suchthilfe oder Hilfen für Woh-  tensivmedizin (DIVI) kann hier herun-  Umgekehrt kann dies für einen länge-
                                                                                                                                                                                                                        P
        nungslose).                       tergeladen werden: COVID-19 als Berufs-  ren Kontakt gelten, obwohl der Min-          Anwenderrückmeldungen zeigen, dass bereits der                                       ´  asst in den Alltag
        Neben wissenschaftlichen und medizi-  krankheit - Informationen für  destabstand eingehalten wurde.
        nischen Laboratorien werden auch Ein-  Beschäftigte im Gesundheitswesen                                                 Inhalt von 160 ml bei diesen Indikationen einen
        richtungen mit besonderen Infektions-                                Lässt sich kein intensiver Kontakt zu ei-          ausreichenden Stimulus im Enddarmbereich setzt.
        gefahren erfasst, soweit die dort   COVID-19 als Arbeitsunfall       ner Indexperson feststellen, kann es im
        Tätigen mit Kranken in Berührung kom-                                Einzelfall aber ausreichen, wenn es im             Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie Ihre
        men oder mit Stoffen umgehen, die  Erfolgt eine Infektion mit dem Corona-  unmittelbaren Tätigkeitsumfeld (z. B. in-    Patienten mit Qufora IrriSedo MiniGo die Kontrolle
        kranken Menschen zu Untersuchungs-  Virus SARS-CoV-2 infolge einer versi-  nerhalb eines Betriebs oder Schule) der      über den Darm zurück gewinnen können?
        zwecken entnommen wurden.         cherten Tätigkeit, ohne dass die Voraus-  betroffenen Person nachweislich eine
                                          setzungen einer Berufskrankheit vorlie-  größere Anzahl von infektiösen Perso-
        Bei der Beantwortung der Frage, ob  gen, kann die Erkrankung einen   nen gegeben hat und konkrete, die In-
        einzelne Personen durch ihre Tätigkei-  Arbeitsunfall darstellen.    fektion begünstigende Bedingungen
        ten in anderen Bereichen in ähnlichem                                bei der versicherten Tätigkeit vorgele-            Besuchen Sie www.qufora.de, schicken Sie eine
        Maße einer Infektionsgefahr ausgesetzt  Dies setzt voraus, dass die Infektion auf  gen haben. Dabei spielen Aspekte wie  Email an info@qufora.de oder rufen Sie uns unter 06126 95 95 627 an.     Qufora® ist eine eingetragene Marke der Qufora A/S.
                                                                                                                                                                                                                      ©03/2021. Alle Rechte vorbehalten.
        sind, kommt es auf die Art der Kontakte  die jeweilige versicherte Tätigkeit (Be-  Anzahl der nachweislich infektiösen  Bild:

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