Page 36 - MagSI Magazin Nr. 85_2021
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COVID-19
Eine COVID-19-Erkrankung kann grundsätzlich einen Versicherungsfall der
gesetzlichen Unfallversicherung darstellen. Unter den nachfolgend aufgeführten
Voraussetzungen ist die Erkrankung als Berufskrankheit oder als Arbeitsunfall zu
werten.
COVID-19 als Berufskrankheit mit infizierten Personen an. Diese müs- schäftigung, (Hoch-)Schulbesuch, Aus-
sen bestimmungsgemäß mit unmittel- übung bestimmter Ehrenämter, Hilfe-
on der Nummer 3101 der Berufs- barem Körperkontakt (z. B. Tätigkeiten leistung bei Unglücksfällen o. a.) zu-
krankheitenliste werden Perso- des Friseurhandwerks) oder mit ge- rückzuführen ist.
Vnen erfasst, die infolge ihrer Tä- sichtsnahen Tätigkeiten (z. B. kosmeti-
tigkeit im Gesundheitsdienst, in der schen Behandlungen) verbunden sein. In diesem Rahmen muss ein intensiver
Wohlfahrtspflege oder in einem Labo- Kontakt mit einer infektiösen Person
ratorium mit dem Coronavirus SARS- Darüber hinaus gibt es bislang keine ("Indexperson") nachweislich stattge-
CoV-2 infiziert werden und deshalb an wissenschaftlich gesicherten Hinweise funden haben und spätestens inner-
COVID-19 erkranken. Gleiches gilt für darauf, dass bestimmte Berufsgruppen halb von zwei Wochen nach dem Kon-
Personengruppen, die bei ihrer versi- wie z. B. Kassiererinnen und Kassierer takt die Erkrankung eingetreten bzw.
cherten Tätigkeit der Infektionsgefahr oder Beschäftigte im öffentlichen Nah- der Nachweis der Ansteckung erfolgt
verkehr bei ihren Tätigkeiten einem ver-
sein.
in einem ähnlichen Maße besonders ©FgSKW
ausgesetzt waren. gleichbar erhöhten Infektionsrisiko aus-
gesetzt sind. Die Intensität des Kontaktes bemisst
Zum Gesundheitsdienst zählen z. B. sich dabei vornehmlich nach der Dauer
Krankenhäuser, Arztpraxen, Apotheken, Eine Anerkennung als Berufskrankheit und der örtlichen Nähe. Irrigation mit geringer Wassermenge neu gedacht!
Physiotherapieeinrichtungen, Kranken- setzt weiterhin voraus, dass nach einer
transporte, Rettungsdienste oder Pfle- Infektion mindestens geringfügige kli- Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel
gedienstleistungen. nische Symptome auftreten. Treten erst vom 20. August 2020 geht von einer
später Gesundheitsschäden auf, die als Kontaktdauer von mindestens 15 Minu-
Einrichtungen der Wohlfahrtspflege Folge der Infektion anzusehen sind, ten bei einer räumlichen Entfernung Die Darmirrigation mit geringer Wassermenge
sind vor allem solche der Kinder-, Ju- kann eine Berufskrankheit ab diesem von weniger als eineinhalb bis zwei ist eine Möglichkeit, um die Lebensqualität
gend-, Familien und Altenhilfe sowie Zeitpunkt anerkannt werden. Metern aus. Im Einzelfall kann auch ein von Menschen zu verbessern, die unter
zur Hilfe für behinderte oder psychisch zeitlich kürzerer Kontakt ausreichen, Darmbeschwerden wie z. B. Stuhlschmieren, ´ Einfach zu verwenden
erkrankte Menschen oder Menschen Ein gemeinsames Merkblatt von DGUV wenn es sich um eine besonders inkompletter Stuhlentleerung oder dem tiefen
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in besonderen sozialen Situationen und der Deutschen Vereinigung für In- intensive Begegnung gehandelt hat. anterioren Resektionssyndrom (LARS) leiden. ´ eicht zu bedienen
(z. B. Suchthilfe oder Hilfen für Woh- tensivmedizin (DIVI) kann hier herun- Umgekehrt kann dies für einen länge-
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nungslose). tergeladen werden: COVID-19 als Berufs- ren Kontakt gelten, obwohl der Min- Anwenderrückmeldungen zeigen, dass bereits der ´ asst in den Alltag
Neben wissenschaftlichen und medizi- krankheit - Informationen für destabstand eingehalten wurde.
nischen Laboratorien werden auch Ein- Beschäftigte im Gesundheitswesen Inhalt von 160 ml bei diesen Indikationen einen
richtungen mit besonderen Infektions- Lässt sich kein intensiver Kontakt zu ei- ausreichenden Stimulus im Enddarmbereich setzt.
gefahren erfasst, soweit die dort COVID-19 als Arbeitsunfall ner Indexperson feststellen, kann es im
Tätigen mit Kranken in Berührung kom- Einzelfall aber ausreichen, wenn es im Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie Ihre
men oder mit Stoffen umgehen, die Erfolgt eine Infektion mit dem Corona- unmittelbaren Tätigkeitsumfeld (z. B. in- Patienten mit Qufora IrriSedo MiniGo die Kontrolle
kranken Menschen zu Untersuchungs- Virus SARS-CoV-2 infolge einer versi- nerhalb eines Betriebs oder Schule) der über den Darm zurück gewinnen können?
zwecken entnommen wurden. cherten Tätigkeit, ohne dass die Voraus- betroffenen Person nachweislich eine
setzungen einer Berufskrankheit vorlie- größere Anzahl von infektiösen Perso-
Bei der Beantwortung der Frage, ob gen, kann die Erkrankung einen nen gegeben hat und konkrete, die In-
einzelne Personen durch ihre Tätigkei- Arbeitsunfall darstellen. fektion begünstigende Bedingungen
ten in anderen Bereichen in ähnlichem bei der versicherten Tätigkeit vorgele- Besuchen Sie www.qufora.de, schicken Sie eine
Maße einer Infektionsgefahr ausgesetzt Dies setzt voraus, dass die Infektion auf gen haben. Dabei spielen Aspekte wie Email an info@qufora.de oder rufen Sie uns unter 06126 95 95 627 an. Qufora® ist eine eingetragene Marke der Qufora A/S.
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sind, kommt es auf die Art der Kontakte die jeweilige versicherte Tätigkeit (Be- Anzahl der nachweislich infektiösen Bild:
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