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Zur Hilfsmittelberatung
bei Harninkontinenz
im ambulanten Sektor
Im Juli des Jahres 2020 veröffentlichte die AWMF (Arbeitsgemeinschaft der
Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) mit der Deutschen
Gesellschaft für Urologie (DGU), als federführender Gesellschaft, die Erstfassung
einer S2k-Leitlinie Hilfsmittelberatung (Entwicklungskriterien s. Infokasten).
Unter Einbeziehung weiterer Fachgesellschaften mit Expertise zum Thema,
wurden Erfahrungen ausgetauscht, ein gemeinsamer Konsens gesucht und am
Ende als Leitlinie formuliert. Da ihr keine Literaturstudie zu Grunde liegt, stellt die
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S2k-Leitlinie Hilfsmittelberatung nicht die Evidenz zum Thema dar, wie es
beispielsweise bei S3 Leitlinien der Fall ist.
AWMF Kriterien: S2k-Leitlinie • wird jede Empfehlung im Rahmen einer strukturierten
Konsensfindung unter neutraler Moderation diskutiert und
abgestimmt, deren Ziele die Lösung noch offener Entschei-
• „sollte die Leitliniengruppe repräsentativ für den Adressa-
tenkreis sein und Vertreter der entsprechend zu beteiligen- dungsprobleme, eine abschließende Bewertung der Emp-
den Fachgesellschaft/en und/oder Organisation/en in die fehlungen und die Messung der Konsensstärke sind.
Leitlinienentwicklung frühzeitig eingebunden werden
(s. DELBI-Kriterien 4 und 5, Antwortkategorie mindestens • ist der Leitlinie eine Beschreibung zum methodischen Vor-
3 bzw.4) gehen (Leitlinien-Report) hinterlegt (s. DELBI-Kriterium 29,
Antwortkategorie mindestens 3 bzw.4) Hinweis: Empfeh-
lungen aus S2k Leitlinien enthalten keine Angabe von
• sind die Methoden zur Formulierung der Empfehlungen
klar beschrieben, dazu sind formale Konsensustechniken 'Evidenz'- und Empfehlungsgraden, da keine systematische
erforderlich (z. B. Konsensuskonferenz, Nominaler Grup- Aufbereitung der 'Evidenz' zugrunde liegt“.
penprozess oder Delphi-Verfahren (s. DELBI-Kriterium 10,
Antwortkategorie mindestens 3 bzw. 4) (s. AWMF 2004, Klassifikation S2k Leitlinie)
ie Zielsetzung der Autorinnen genden, körpernahen oder körperfer- sind Arztpraxen, Kliniken und Konti-
und Autoren lautete,„den nen Hilfsmitteln. Invasive Produkte nenz-Zentren davon ausgenommen.
DBeratungsprozess bei der Hilfs- wie z. B. Katheter oder Pessare wurden
mittelversorgung strukturieren, ver- ausgeschlossen, da in dem Zusam- 1. Ergebnisse der Konsensus-
einheitlichen und verbessern“ (AWMF, menhang die Beratung durch oder in Findung
2020, S. 6). Im Focus der Leitlinie ste- Absprache mit einem Arzt erfolgt. Der
hen das Krankheitsbild der Harnin- Geltungsbereich ist begrenzt auf die Unter den Bedingungen einer struktu-
kontinenz und die Versorgung incl. „Hilfsmittelberatung in allen Verkaufs- rierten Konsensus-Findung (Vorgehen
Beratung der Betroffenen mit aufsau- institutionen“ (AWMF 2020,S. 6), so s. Info-Kasten) wurden Empfehlungen
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